Batterieentsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Bei manchen Geräten sind im Lieferumfang Batterien enthalten. In den Geräten selbst können ebenfalls Batterien oder Akkus eingebaut sein. Als Händler sind wir gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien/Akkus müssen, laut Gesetzgeber, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben werden. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.

 

Batterie